Erklärung zur Barrierefreiheit
GeoSphere Austria ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.geosphere.at
Diese Website entspricht zu großen Teilen der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ und dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).
Einige Inhalte entsprechen nicht diesen Anforderungen und werden im Folgenden aufgelistet:
Die aufgelisteten Inhalte auf der Website sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Nach einem von der GeoSphere Austria durchgeführten Selbsttest entspricht die Website in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1:
- Aus technischen Gründen sind für Bilder in einem Bildslider keine Alternativtexte vorhanden.
- Dekorative Teaser-Bilder weisen keine Alternativtexte aus. Diese Bilder sind in der Regel aber auf Detailseiten mit einem Alternativtext vorhanden.
- Navigation: Überschriften sind an manchen Stellen nicht in einer absteigenden Reihenfolge.
- Die Tastaturbedienbarkeit ist derzeit noch nicht umfassend gewährleistet.
Nicht barrierefreie Inhalte werden überarbeitet und sollen im Zuge eines Re-Launch der Webseite bis Q4/2025 so weit wie möglich den Anforderungen angepasst werden.
Eine Prüfung der Barrierefreiheit durch ein externes, darauf spezialisiertes Unternehmen ist für 2025 geplant.
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Videos der GeoSphere Austria sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Für zahlreiche dieser Videos ist es unmöglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
c. Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Viele auf der Website verlinkte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind diese PDF-Dateien nicht getaggt und können von Screenreader-Benutzenden nur unzureichend oder gar nicht genutzt werden.
- Auf unserer Website befinden sich auch Inhalte Dritter, wie z.B. Forschungsberichte, Grafiken oder Präsentationsmaterialien, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Diese Inhalte sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen, da wir für diese Inhalte bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussagen treffen können.
Diese Erklärung wurde am 20. Dezember 2024 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde anhand eines von der GeoSphere Austria durchgeführten Selbsttests erstellt.
Wir legen großen Wert darauf, unsere Website für alle Menschen zugänglich und nutzerfreundlich zu gestalten. Daher überprüfen und optimieren wir die Angebote und Dienstleistungen kontinuierlich in Bezug auf Barrierefreiheit und einfache Bedienung. Sollten Sie auf Hindernisse stoßen, welche die Nutzung der Website beeinträchtigen, bitten wir Sie, uns per E-Mail darauf hinzuweisen.
Bitte senden Sie Ihre Hinweise und Vorschläge an webmaster@geosphere.at und verwenden sie dabei den Betreff „Hinweis zur Barrierefreiheit auf der Website“. Geben Sie dabei eine Beschreibung des Problems sowie die URL(s) der betreffenden Seiten oder Dokumente an.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe bei der Verbesserung unserer Website!
GeoSphere Austria E-Mail: webmaster@geosphere.at
Sollten Sie mit den Antworten über die oben genannte Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einzureichen. Die FFG nimmt Beschwerden elektronisch über ihr Kontaktformular entgegen.
Die FFG überprüft diese Beschwerden daraufhin, ob sie Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betreffen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine ihm zugehörige Einrichtung.
Sollte die Beschwerde gerechtfertigt sein, spricht die FFG Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, um die bestehenden Mängel zu beheben.
Weitere Details zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH.